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   SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 3577/12   

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https://dejure.org/2013,262
SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 3577/12 (https://dejure.org/2013,262)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2013 - S 1 U 3577/12 (https://dejure.org/2013,262)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - S 1 U 3577/12 (https://dejure.org/2013,262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragszuschlag - Berechnung - Satzungsrecht - Auslegung - Aufwendungen aus Anlass eines Arbeitsunfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung eines Beitragszuschlags zwischen den Kosten für einen im Beitragsjahr bekannt gewordenen Arbeitsunfall und Kosten für jede im Beitragsjahr festgestellte neue Unfallrente

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 162 Abs 1 S 1 SGB 7, § 162 Abs 1 S 3 SGB 7, § 162 Abs 1 S 4 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragszuschlag - Berechnung - Satzungsrecht - Auslegung - Aufwendungen aus Anlass eines Arbeitsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Zu den Voraussetzungen eines Beitragszuschlags in der Gesetzlichen Unfall-versicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialgericht Karlsruhe zu den Voraussetzungen eines Beitragszuschlags in der Gesetzlichen Unfallversicherung - Berufsgenossenschaft darf nicht sämtliche im Beitragsjahr angefallenen Aufwendungen aus Anlass eines Arbeitsunfalls subsumieren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 3577/12
    Für die Auslegung autonomer Satzungsbestimmungen als untergesetzlichem Recht ist - wie bei der Auslegung von Gesetzesnormen - maßgebend der in der Satzungsnorm zum Ausdruck kommende objektive Wille des Satzungsgebers (vgl. BVerfGE 105, 135, 157).
  • LAG München, 04.03.2010 - 2 Sa 977/08

    Auslegung der Satzung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 3577/12
    Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte in der Satzung finden, können demgegenüber zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (vgl. Bay. LAG vom 04.03.2010 - 2 Sa 977/08 - ).
  • LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15

    Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden

    Auf das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (SG Karlsruhe) vom 15.01.2013 (Az. S 1 U 3577/12) hat der Klägerbevollmächtigte verwiesen.

    Das Urteil des SG Karlsruhe vom 15.01.2013 (Az. S 1 U 3577/12) habe sich auf die vorherige Fassung der Satzung bezogen, in der es diese klare Definition noch nicht gegeben habe.

    Denn anders als vom SG Karlsruhe in seinem Urteil vom 15.01.2013 (S 1 U 3577/12 - Juris) angenommen, ist bereits § 29 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung in der Fassung des ersten Nachtrags (im Folgenden: a.F.) dahingehend zu verstehen, dass für das Erreichen der Mindestkostengrenze von 10.000 EUR auch im Rahmen des 2. Spiegelstrichs alle Kosten des Unfalls und nicht nur Kosten von Rentenleistungen maßgeblich sind.

    Mit der Neufassung durch den 2. Nachtrag zur Satzung vom 04.07.2013 hat die Vertreterversammlung der Beklagten die vom SG Karlsruhe im Urteil vom 15.01.2013 (S 1 U 3577/12) aufgezeigte Missverständlichkeit bzw. Unklarheit der Vorschrift rückwirkend beseitigt; der Satzungsgeber selbst sah - ebenso wie oben dargelegt der erkennende Senat - darin keine Rechtsänderung, sondern nur eine klarstellende Fassung der ursprünglichen Norm.

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